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zu der Beobachtung gehabt, dass die Einstellung der deutschen Silberverkäufe nicht geeignet sei, den Silberpreis wieder auf diealte Höhe zu bringen. Andrerseits sei es der Reichsbank nichtgelungen, die sich bei ihr ansammelnden Thaler wieder inVerkehr zu bringen. Es liege mithin kein Grund mehr vor, ander Sistierung der Silberverkäufe festzuhalten.
Der damalige Staatssekretär des Reichsschatzamtes v.Scholz erklärte gegenüber diesen Ausführungen, der einzigeGrund, welcher den Reichskanzler zur Einstellung der Silber-verkäufe bestimmt habe, sei der, dass er die Verantwortung fürdie grossen Verluste, welche Deutschland aus den Verkäufen desSilbers bei den niedrigen Preisen erwuchsen, nicht mehr tragenwollte. Dieser Grund sei massgebend für die Aufrechterhaltungder Sistierung, aber damit sei nicht gesagt, dass dies eine unab-änderliche Auffassung von seiten der Regierung bleiben müsse.„Wenn hier von dem hohen Hause," sagte er, „eine andereAuffassung, die Auffassung, dass man rascher mit dem Einziehenunsrer alten Landesmünzen vorgehen müsste, dass man gut thue,das daraus gewonnene Silber so rasch als möglich zu verkaufen,dass man die Verluste, die sich daraus ergeben, und die sichauf einen hohen Betrag noch beziffern würden, . . . auf dieReichskasse übernehmen müsste, wenn dies alles mit Einstimmig-keit oder mit überwiegender Majorität von der Legislative ange-nommen werden sollte und in einem Beschluss ausgesprochenwürde, so würde dem nicht der anders lautende Beschluss derRegierung lediglich entgegengestellt werden, sondern er würdemit der ihm zukommenden Aufmerksamkeit geprüft und danachvon neuem Stellung zu der Frage von den verbündeten Regie-rungen genommen werden."
Bamberger betonte diesen Ausführungen gegenüber, dassdie dauernde Einstellung der Silberverkäufe, wie sie in demVerzicht auf den Kredit zur Durchführung der Münzreform zumAusdruck komme, ein neues Definitivum schaffe. Der Haupt-zweck seiner Auseinandersetzung gehe dahin, „zu vermeiden,dass, wenn in gegebener Zeit Verwirrungen in den Verkehrs-und Umlaufsverhältnissen des Deutschen Reichs eintreten solltendurch Konjunktionen, die kein Mensch in der Hand hat, dassdann gesagt werden könne, sie seien durch Grundfehler unsrerMünzgesetzgebung oder durch Grundfehler unsrer Bankgesetz-