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neben ihm die Vereinigten Staaten wegen ihrer verfehltenMünzgesetzgebung, die — entgegen der deutschen Entwick-lung — den Silberumlauf des Landes fortgesetzt vergrösserteund den Goldumlauf und mit ihm die Erhaltung der ameri-kanischen Valuta immer stärker bedrohte.
Erst durch die silberfreundliche Bewegung in England wurdedie Bewegung in Deutschland nach mehrjähriger Ruhe wiederetwas in Fluss gebracht. Um die in England eingeleitete parla-mentarische Aktion zu unterstützen, beantragten die deutschen Bimetallisten im Februar 1889 im Reichstag, „die verbündetenRegierungen zu ersuchen, falls England die Initiative zu einerWiederherstellung des Silberwertes ergreift, die BereitwilligkeitDeutschlands zu einem gemeinsamen Vorgehen mit England auszusprechen".
Es war schon an sich überaus thöricht, von der Regierungdie Bereitwilligkeit zu einem Vorgehen mit England zu ver-langen, ehe England seinerseits sich zu einer Initiative ent-schlossen hatte; aber die Regierung wies die Resolution nichtnur aus diesem Grund zurück, sondern sie erklärte die deutschen Münzverhältnisse für durchaus befriedigend und weigerte sich,in irgendwelcher Form die verlangte Zusage zu machen. DieBimetallisten Hessen es nicht einmal auf eine Abstimmung an-kommen, sondern zogen ihren Antrag zurück. —
Nicht mehr Glück hatten die Bimetallisten und Agrarier,als sie in demselben Jahre den Ablauf des Privilegiumsder Reichsbank benutzten, um die Verfassung und dieGeschäftspraxis dieses Instituts in ihren grundlegenden Zügenanzugreifen.
Sie verlangten die gänzliche Verstaatlichung dieses Instituts,und ferner eine liberalere Kreditgewährung, namentlich an dieLandwirtschaft, sogar an solche Landwirte, deren Zahlungs-fähigkeit zweifelhaft sei. Nach ihrer Auffassung sollte die Reichs-bank in erster Linie dazu da sein, um Kredit an solche zu ge-währen, die sonst nur schwer oder überhaupt keinen Kreditbekommen; der Grundsatz der Unterstützung der wirtschaftlichSchwächeren müsse auch die Bankpolitik beherrschen. Auseinem Zentralinstitut zur Überwachung und Regulierung desdeutschen Geldwesens, für welches die Kreditgewährung nur eineNebenfunktion und nach Art und Umfang durch die Erfüllung