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Ausgewählte Reden und Aufsätze über Geld- und Bankwesen / von Ludwig Bamberger. Im Auftr. ... hrsg. von Karl Helfferich
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von der Definition dieses Papiers gesprochen, welches wir jetztzu machen aufgefordert werden. Es wirdReichskassenscheine'-genannt. Ob man sich etwas ganz Genaues dabei denken kann,das steht noch dahin. Ich will Ihnen keine Vorlesung haltenüber das, was die Schule unter Papiergeld versteht, sie verstehteigentlich durchaus nicht das darunter, was wir hier als Reichs-kassenscheine machen, sie versteht darunter im allgemeinensolche Zettel, welche Zwangskurs haben und nicht einlösbarsind; das ist eigentlich Papiergeld. Nun schlagen wir vor,hier ein Papier zu machen, das keinen Zwangskurs hat unddas einlösbar ist. Erlauben Sie mir, nur ganz im Vorüber-gehen, diese beiden Hauptgesichtspunkte einen Moment inFrage zu stellen. Es war bisher allerdings in den meistendeutschen Staaten so hergebracht, dass das Papiergeld derStaaten keinen Zwangskurs hat, ich glaube, Ausnahmen be-standen nur in meinem engeren Vaterlande Hessen-Darmstadtund einigen thüringischen Staaten, wo ausdrücklich das Papier-geld mit Zwangskurs versehen war. Die preussische Gesetz-gebung gleitet eigentlich zwischen beiden Methoden durch, siezwingt niemand, das Papiergeld zu nehmen, aber bei Einführungder Tresorscheine wurde gesagt und wurde sogar später beider Gesetzgebung der Darlehnskassenscheine wiederholt: siesollen gleich dem Gelde cirkulieren ich weiss nicht, ob ichwörtlich citiere, es ist dies aber der Sinn des Ausdruckes, dergebraucht wurde was man aber darunter zu denken habe,wurde nicht gesagt. Ich gestehe für mich, wenn ich untermeiner Verantwortlichkeit Papiergeld zu machen hätte, so würdeich mir nicht lange den Kopf zerbrechen, ob ich Zwangskursdekretieren soll oder nicht. So lange es freiwillig genommenwird, brauchen Sie niemand zu zwingen, und wenn Sie einmalzwingen müssen, meine Herren, nach dem was ich vorhin ge-sagt habe, dann werden Sie den Zwang doch einführen. Es istheute, wenn wir vom Zwange dispensieren, eine ganze ange-nehme Ornamentik und ich habe nichts dagegen, wenn wir indas Gesetz hineinschreiben: es braucht niemand dies Papier zunehmen; es wird doch alle Welt es nehmen, wenn die Staats-kasse es nimmt.

Nun komme ich zur zweiten Frage, zu der der Einlösbar-keit. Die liegt so einfach nicht und ich gestehe Ihnen, wiewohl