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gaben, welche unserer Gesetzgebung bevorstehen. Umsomehr,meine Herren, war ich aufs peinlichste überrascht, als mir beiKenntnisnahme von dem ersten Entwürfe, der vom Reichs-kanzleramt dem Ausschuss der einzelnen Regierungen zugine.
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klar wurde, dass die schon bestehenden Schwierigkeiten aufeine ganz unerwartete Weise vermehrt worden. Allerdings, dergeehrte Herr Präsident des Reichskanzleramts hat sehr recht,wenn er sagt, im Interesse der Durchführung unserer Münz-währung eilt es, dass wir zu gewissen Bestimmungen über dieBankgesetzgebung kommen; allein, meine Herren, je mehr dieseseilt, desto mehr musste ein Gesetz eingebracht werden, welchesnicht von vornherein die Schlüssigmachung des Reichstags unddas Zustandekommen des Gesetzes dadurch erschwert, dass esganz ausser demjenigen Gesichtspunkte steht, welchen wir bis-her ins Auge gefasst hatten.
Als ich zum ersten Male Kenntnis bekam von dem Entwurfdes Reichskanzleramts, berührte mich sogleich die eigentümlicheÄhnlichkeit, welche diese Arbeit mit einer auf einem anderenGebiete entstandenen hatte, die Eigentümlichkeit, welche imVerlaufe des Lebensganges dieses Gesetzes sich immer mehrherausbildete, ich meine nämlich mit dem Versuche, auf demGebiete unseres Strafverfahrens der Nation eine Neuerung zubieten, auf welche sie durchaus nicht gefasst war. Meine Herren,ich bin nicht verdächtig, hier beiläufig für eine besondereMeinung zu Gunsten der Geschworenen plaidieren zu wollen;ich habe nicht zu denen gehört, welche mit meinem FreundeVolk in Vereinigung von vornherein sich anstrengten, ein Straf-verfahren abzuweisen, welches nicht auf das Institut der Ge-schworenen basiert sei. Allein das habe ich mit Freuden be-grüsst, dass, sobald einmal festzustehen schien, dass der öffent-liche Geist, das Bewusstsein der ganzen Nation in ihrer grossenMehrheit auf ein Strafverfahren nicht vorbereitet sei, welchessich auf etwas anderes stützt als das Geschworenengericht,dieser Gesetzentwurf, noch ehe er an das Haus gebracht wurde,durch die Initiative der verbündeten Regierungen eine Ab-änderung erlitt und in Ubereinstimmung gesetzt wurde mitdem, worauf der öffentliche Geist vorbereitet war. Denn, meineHerren, es kann nicht die Aufgabe einer Gesetzgebung sein,und es ist am allerwenigsten die Aufgabe einer parlamentarischen