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Ausgewählte Reden und Aufsätze über Geld- und Bankwesen / von Ludwig Bamberger. Im Auftr. ... hrsg. von Karl Helfferich
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303
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Gesetzgebung, Neuerungen in das Land hineinzutragen, welche,wenn auch noch so sinnreich ausgedacht, aus einzelnen Köpfenentspringen. Die Gesetzgebung hat nur die Aufgabe, das zuformulieren, was im allgemeinen Bewusstsein gereift ist; siekann es ausbilden, aber sich mit ihm in Widerspruch setzennimmermehr, und ich bin fest überzeugt, wenn die heutige Vor-lage nur dieselbe Zeit gehabt hätte, in Fühlung und Berührungzu kommen mit dem öffentlichen Geist, wie sie der Entwurfeiner Kriminalprozessordnung hatte, so würde uns auch heutedie Mühe erspart werden, von diesem wichtigen Gesichtspunkteaus dem Gesetzentwurf entgegenzutreten, dass man auf eineandere Ordnung des Bankwesens ausgeht, als die auf eineReichsbank von vornherein begründet ist. Wie die Sachenheute liegen, darf ich, trotzdem dass, ich will annehmen, dieverbündeten Regierungen nicht mehr die Zeit hatten, eine sogründliche Änderung in ihrer Vorlage vorzunehmen, doch be-haupten, dass immerhin die Frage bereits entschieden ist, dasswir ganz auf demselben Boden stehen, als wenn die Frage,dass eine Bankgesetzgebung ohne gleichzeitige Einsetzung einerReichsbank nicht erlassen werden soll, bereits allseitig ent-schieden wäre. Ich habe mich davon überzeugt durch viel-fache Berührungen, die ich mit den Kollegen im Reichstage,durch vielfache Berührungen, die ich mit der öffentlichen Meinunghatte, und ich begrüsse das, gerade wie bei dem, was wir mitdem Strafverfahren erlebt haben, als ein sehr erfreuliches Sym-ptom der parlamentarischen Zustände Deutschlands , welche manvon einer Seite, die zuweilen ihre Freude daran hat, die Schwächender Volksvertretung hervorzukehren, nicht immer anerkennt.Mir scheint, es kann nichts Erfreulicheres für diejenigen geben,welche überhaupt an der staatlichen und öffentlichen Entwicke-lung unserer Nation einen lebhaften Anteil nehmen, als dieWahrnehmung, dass stärker als auch die formalsten Beschlüsseder verbündeten Regierungen der öffentliche Geist und dasöffentliche Bewusstsein ist, und dass, wenn dieselben glaubensich mit allem in Widerspruch setzen zu dürfen, schon an derSchwelle ihres Beginnens ein solcher Versuch scheitert, wie wires auch diesmal erlebt haben.

Nun, meine Herren, es giebt keine [schlimmere Lage fin-den Verfechter einer gewissen Meinung, als wenn der Gegner