beantwortet. Die Bank, die wir in Deutschland schaffen sollenals gemeinsames Institut, sie wird berechtigt sein, überall zuagieren, sie wird überall das Bürgerrecht besitzen, sie wirdüberall sich nützlich machen können; sie wird aber kein anderesder bestehenden Institute, insofern es nützlich sein kann, ver-hindern, sich nützlich zu machen, und sie wird dahin wirken,dass da, wo Hindernisse im Wege stehen, durch Verständigungmit ihr gerade diese Hindernisse viel besser aus dem Wegegeräumt werden, als durch gesetzliche Massregeln, die entwederden Charakter eines Zwanges oder einer unsicheren Mechanikan sich tragen. Und wenn deshalb diese Möglichkeit nachmeiner Ansicht und nach der Ansicht der öffentlichen Meinungbesteht, so frage ich, ob etwa legale Hindernisse vorhandensind, dass man sofort die Reichsbank schafft durch Erweiterungder preussischen Bank. Hier ist mir nur ein einziges legalesHindernis bekannt, nicht gegen das Monopol der Bank, sonderngegen das gleichzeitige Wirken der Bank auf dem gemeinsamendeutschen Gebiete; das wäre ein Privilegium, wie es jetzt diebayerische Hypotheken- und Wechselbank besitzt; meinesWissens ist dies das einzige Privilegium auf dem gesamtendeutschen Gebiete. Hätten wir zu erfahren gehabt, dass Bayern dieses Privilegiums wegen Schwierigkeiten macht, so würdenwir vielleicht einigermassen davor zurückgeschreckt sein; soweitich aber die thatsächlichen Verhältnisse bis vor drei Monatenkenne, wage ich geradezu zu behaupten: keine deutsche Regierungvielleicht war so geneigt, auf Verhandlungen wegen einer Reichs-bank einzugehen, als die bayerische Regierung selbst. MeineHerren, man hat ja, wenn man sich für einen Gegenstand leb-haft interessiert, immer Gelegenheit genug, die Meinung dermassgebenden Kreise kennen zu lernen, und ich habe michauch redlich bemüht, zu erfahren, wie die Dinge stehen. Nunfürchte ich gar keinen Widerspruch, wenn ich behaupte: schondie Schwierigkeiten, die bei Artikel 18 des Münzgesetzes auf-tauchten, die Bedenklichkeiten, die sich erhoben bei Erlass desReichspapiergeldgesetzes, kamen hauptsächlich daher, dassBayern wegen der Bankgesetzgebung beunruhigt war, und dassin den Gedanken der bayerischen Staatsmänner durchaus dieMeinung, dass eine Reichsbank mit einem entsprechendenNutzen für das Reich einzusetzen sei, dass dieser Gedanke
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Ausgewählte Reden und Aufsätze über Geld- und Bankwesen / von Ludwig Bamberger. Im Auftr. ... hrsg. von Karl Helfferich
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325
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