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selnden Erklärungen über das Wesen oder das Recht des Ka-pitalzinses, über den „Grenznutzen" und auf dem sozialpolitischenGebiet über den sogenannten Lohnfonds und die industrielleReservearmee, alle mit nicht weniger scharfsinnigen Argumentenausgestattet und gerade so gut geeignet, als siegreiche Wissen-schaft gepriesen zu werden, wie seiner Zeit das eherne Lohn-gesetz von Lassalle und heute das Gesetz des Bimetallismusvon dessen Nachahmern? Und wo ist, seit der Aufhebung desIdentitätsnachweises, der von der höchsten staatsmännischenAutorität zur Bereicherung der Wissenschaft verkündete Satzgeblieben: dass das Ausland den Zoll bezahle ? Nur ein einzigerSatz hat sich zur allgemein anerkannten Wahrheit durchge-rungen; der aber datiert aus einer Zeit, wo es noch keine na-tionalökonomische Wissenschaft gab, und rührt von einemManne her, der nicht mit seiner gelehrten Unfehlbarkeit zubramarbasieren gewohnt war. Es ist der Satz des ThomasGresham , des Bankiers der Königin Elisabeth, des Gründersder Londoner Börse , der damals entdeckte, dass, wo zweierleiGeld mit gesetzlichem Zwange in Umlauf gesetzt wird, immerdas schlechtere das bessere verdrängt. Jener Gresham war einMann des Börsen- und Bankwesens und keine Spur von einemProfessor. Aber der von ihm vor mehr als dreihundert Jahrenentdeckte Grundsatz ist bis heute von der Wissenschaft festge-halten worden; und was jetzt die Verkünder der unfehlbarenbimetallistischen Wissenschaft begehren, ist am letzten Endedoch nichts, als gerade diesen unumstösslichen Satz in der Ge-setzgebung zu verleugnen.
III.
Der Vizekanitz.
(16. Februar 1895.)
Am 13. und 14. April 1894 wurde im Reichstag über denAntrag des Grafen Kanitz, „betreffend den Ein- und Verkaufdes zum Verbrauch im Zollgebiet bestimmten ausländischen