der Buchdruckerkunft.
dasselbe bezeichnen, und gleichgültig durch einander gebraucht werden. Dieß istso sicher, daß, wenn von einer andern Gattung von Druckern die Rede ist, man sichdes Worts viuKKei- nicht bedienen kann, und gezwungen ist, noch ein Wort hin-zuzufügen, alö ?I-ttt.vruKKer (Holzschm'ttdrucker), Lottoen-Vi-uKKer (KatlUN-drucker) und dergleichen, ohne welchen Zusatz man nicht würde verstandenwerden."
„Alles muß uns in der That überzeugen, daß die?miterz (Drucker), derenin der Acte von 1442 Meldung geschieht, die Loel^iemerz oder Buchdrucker sind.Denn man findet eben dieselbe Einleitung bey einer andern Acte vom 9ten Nov.1470, wo man diese Worte liest: „ Wie wir in dem Jahre U. H. 1442 den 22stenIuly, die guten Manner und Gesellschaft gemeiniglich von den Malern, Bild-hauern, Steinmetzen, Glasern, Illnministen, Druckern^), und alle dieje-nigen , welche der Gilde von St. Lucaö angehören, mit einem andern Brief belehntund gegeben haben, gewisse Veränderungen, Puncte und Freyheiten ?c. Einedritte Acte vom Jahre 1472 fangt mit eben denselben Worten an; und diese letzteist durch eine vierte von 1488 erneuert worden, mit eben derselben Einleitung, undmit Benennung durchgehends der knuter» (Drucker) unter den andern Gilden,die diese Brüderschaft ausmachen. Man hat in diesen drey letzten Acten uud in vie-len folgenden, niemals gezweifelt, daß diese ?iimei-5 die Buchdrucker wären:warum sollte man nun einen Augenblick beyzustimmen verziehen, daß dasselbe Wortin eben derselben Sprachweise, und in eben denselben Umstanden, nach allen Regelnder gesunden Vernunft, in diefcr Acte von 1442 auch eben denselben Verstand ha-ben müsse, in welchem es in allen folgenden vorkömmt?"
„Es ist also genug bewiesen, nicht durch Muthmaßungen, sondern durch eineursprüngliche Acte, daß die Buchdruckerey schon in dem Jahre 1442 zu Antwerpen im Schwange war, und daß die Buchdrucker damals schon durch eine Gilde daselbstvereinigt waren. Man kann noch hinzufügen, daß sie darinnen vorkommen, nichtals eine neuerlich aufgerichtete Gilde, sondern als eine Gilde, die schon ihre Be-ständigkeit erhalten hatte. Wenn man nun die Zeit dieser Aufnahme nur ein wenigfrüher hinaussetzt, so muß man sogleich in einen viel frühern Zeitpunct kommen,als keine der verschiedenen Städte angeben, welche sich der Ehre der Erfindung an-gemaßt haben."
k) Im Holländischen: 8c!iiIZer8, Loliten.Lseläln/äers, IVIet-elr/. Ln>äers, 6e!ulcm».Kers, Verlicliters, kriiUers.
Dieß