Teil eines Werkes 
Theil 1 (1777)
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Allezeit. Allemal.

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diente verabschiedet, und nur zwei zu seiner Aufwar-tung behalten.

Ein Amt niederlegen, kann eigentlich nur von sol-chen Personen gcfaget werden, bei denen es selbst stehet,ob sie eine Würde behalten wollen oder nicht. Em Königkann die Krone, oder die Regierung niederlegen. Einunabhanglichcr Fürst, welcher bisher die Armem eines an-dern angeführt hat, kann srineVefehlshabkrstelle nieder-legen. Unterdessen, da es auch oft bei Privatpersonenbloß auf ihren Willen ankommt, ob sie einem Amte län-ger vorstehen wollen oder nicht, so sagt man auch zuweilenvon solchen: Sie haben ihr Amr niedergeleget.

dem Gebrauch dieser Wörttr wird öfters gefehlet,

und eins für das andere geschet, da doch jegliches et-was ganz besonderes ausdrücket.

Allezeit begreifet etwas anhaltendes und bestandigesin sich, welches immer seyn muß. Allemal beziehet sichnur auf gewisse Fälle, da eine Sache geschehen muß, sooft diese Falle vorkommen.

Man muß allezeit tugendhaft seyn, und man mußallemal den Versuchungen widerstehen, so oft man gerei-zet wird, etwas Böfes zu thun.

Ein mildthätiger Mensch, ist allezeit zum Wohlthunbereit, daher gibt er allemal reichlich, so oft er einen Ar-men siehet, der seiner Hülfe benvthiget ist.

Man musi allezeit feine Schuldigkeit dem Vergnügenvorziehen; Aber man kann sich allemal ein Vergnügenmachen, wenn es der Schuldigkeit nicht zuwider ist.

!Z. Thöricht. Närrisch. Alber.Thor. Narr. Alberer. Geck.

die Etymologie dieser Wörter unbekannt, oder zumwenigsten zweifelhast ist, so können wir uns dersel-

12. Allezeit. Zillemal.

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be«,