Teil eines Werkes 
Theil 1 (1777)
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i86 Handlung. That/

nianner, werden mir erlauben, gegen ihre Meinung et-was einzuwenden. Ich will die gegenwärtigen HerrenAmtmänner als Wirthschaftsverstandige darum befra-gen. Im Schwadensp. heißen die Hascher Amt-leute, sie werden aber nicht Amtmänner genannt,weil dieser Plural für edler gehalten wurde.

Man nennet auch besonders, das Gesinde, oder die-jenigen, welche unter unfern Befehlen stehen, bellte,und fagt sehr gewöhnlich: Ich habe meinen Leuten dasbefohlen. Ich werde meine ieuce dazu anhalten. DieÄcute aussöhnen, und dergleichen.

116. Handlung. That.

andlung, ist eine allgemeine Benennung alles dessen,was ein Menfch thut. Jegliche Verrichtung derSeele, jegliche Bewegung des Leibes kann eine Hand»lung genannt werden. That, ist eine solche Handlung,welche mitUeberlegung und Vorfahgeschiehet, und diesesWort wird eigentlich nur von grossen und wichtigen Hand-lungen gebraucht.

Die Handlungen sind sehr verschieden. Es sindnothwendige Handlungen, welche wir nicht verhin-dern können, sondern nothwendig thun müssen. Z. E.Wenn vor unserem Fenster ein Schuß geschiehet, so kön-nen wir die Handlung unseres Gehörs nicht verhindern,wir hören nothwendiger weise den Knall davon. Es sindfreiwillige Handlungen, welche in unserem Willenstehen, ob wir sie thun wollen oder nicht. Gehen oderSitzen, Reden oder Schweigen, sind Handlungen,welche blos von unserem Willen abhengen. Es sind un-wissentliche Handlungen, welche wir thun, ohne unsderselben bewußt zu seyn. Ein Mensch, welcher sich an-gewöhnt hat, mit den Augen zu blicken, oder welcher imSchlafe redet, thut es, ohne zu wissen, daß er es thut.Es sind Handlungen, die wir wider unsern tVillen

thun.