Teil eines Werkes 
Theil 1 (1777)
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Erkenntlichkeit. Dankbarkeit.

lich verboten, einen Hain zu pflanzen bei dem Altar Goc.tes. 5 B.Mos. 16, 21.

Forst, bedeutet einen großen Wald, oder einen ge«wissen Bezirk, welcher zu einer Herrschaft gehöret. Forst-bedienter oder Förster, ist derjenige, welchem die Aus-sicht über einen solchen Bezirk anvertrauet ist. Forstge-rechtigkeir, das Recht, welches jemand hat, in einemWalde zu jagen, Holz zu fallen, und dergleichen. Forst-recht Heisset dasjenige, was man für Anweisung des Hol-zes, an den Förster entrichten'muß.

169. Erkenntlichkeit. Dankbarkeit.

ie Erkenntlichkeit besiehet in einer innerlichen Em«pfindnng, daß man jemanden für gewisse Wohltha-ten und Gefälligkeiten verbunden ist. Die Dankbarkeitbestehet nicht nur in einer solchen Empfindung, sondernauch in einer Bemühung, das empfangene Gute, auf allemögliche Weise wieder zu vergelten.

Die Erkenntlichkeit ist nur ein Staffel der Dank-barkeit , welche viel weiter gehet. Der ErkenntlicheistvondsrGüce seines Wohlthaters gerührt; DerDanksbare ist davon recht durchdrungen. Die Erkenntlich-keit ist daher mehr eine Rührung des Gemüths, dieDankbarkeit mehr eineEmpfindung desHerzenS.

Wer nur blos Erkenntlichkeit hat, rühmt zwar dieWohlthaten, so er empfanget, aber er ist nicht fehr darumbekümmert, wie er sie wieder vergelten will. Hingegen,wer eine wahre Dankbarkeit hat, der bemühet sich recht,seinem Wohlthater alle mögliche Gefälligkeiten zu erzei-gen, und ihm das Gute auf gewisse Weise wieder zu ver-gelten. Der Erkenntliche macht sich die Gelegenheitzu Nutze, wenn sie ihm gegeben wird, seinem Wohlthatereine Gefälligkeit zu erweisen. Der Dankbare suchet sierechr mit Fleiß, und wenn er gleich bisweilen nicht imStandeist, seine Dankbarkeit zu beweisen, so thut er

doch