Teil eines Werkes 
Theil 1 (1777)
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Z42 Vorziehen. Den Vorzug geben.

Händen lasst», welches er behalten, oder woran er sicherholen könne, im Fall wir unser Wort brechen sollten.Wir geben ihm Sicherheit, mit. unse^r Handschrist,oder mit einem Pfande.

Sicherheit stellen, wird gemeiniglich nur von sol-cher Sicherheit gebraucht, welche zu desto grösserer Ge-wißheit, vor Gericht, oder vor der Obrigkeit gegebenwird. Man stellet Sicherheit, über ein empfangenesGeld, daß man e6 bezahlen wird, wenn man vor Ge-richt sein Haus, oder sein Landgut, oder andere Dingezum Pfande setzet.

Wer ein Amt bekommt, wobei er viel Gelder in Han-den hat, mus? Sicherheit darüberstellen, daß er nichtsveruntreue» werde, und er thut es dadurch, daß er beider Obrigkeit eine Summe Geldes, oder liegende Gründeglcichfain zum Pfande setzet. Wer auf Leib und Lebenangeklaget ist, und sich nicht will ins Gefängniß sehenlassen, muß Sicherheit stellen, daß er nicht davon ge-hen, sondern allemal zur Verantwortung erscheinen wolle.

Man kann auch Sicherheit stellen, durch einenandern, welcher sich für uns verbürget, und für unsgut saget.

In gewissen Fallen kann man wol genöchiget werden,eine Sache auch vor Gerichte eidlich zu versichern, al-lein es dl'ibr doch dabei, die angeführte Bedeutung, daßversichern nur mit Worten geschiehet.

204. Vorziehen. Den Vorzug geben.

A>iese Wörter unterscheiden sich dadurch, daß das erste

''^ in-hr eine innerliche Gesinnung des Gemüths, daszweite mehr eine äußerliche Handlung zu erkennen giebt.

Wir ziehen die Tugend dem Laster vor, wenn wirinnerlich bei uns selbst ihrm Werth erkennen. Wir ge-ben ihr den Dor;nI, in unseren äußerlichen Handlun-

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