Teil eines Werkes 
Theil 1 (1777)
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zustellen. Wieder einräumen. Wieder einsetzen. Z59

ersehen. In allen solchen Fällen kann das Wort erstar-ren nicht gebraucht werden.

In der Bibel siehet zwar 2 Cor. 11. v. 9. MeinenMangel erstatteten die Brüder, ungleichen 1 Thess. z.v. iO. Erstatten, so etwas mangelt an eurem Glauben;Allein in solcher Bedeutung, ist dieses Wort jetzt veraltet,und man braucht es gewöhnlich nur in Absicht auf etwasgenommenes, oder verursachte Schaden und Unkosten.

N?ieder zustellen, wird gemeiniglich in eben demSinn gebraucht, als wieder geben. Man kann sagen:Ich habe ihm das Geld, das Buch, so er mir geliehenhatte, wieder gegeben, und auch: Ich habe es ihmwieder zugesteller. Aber wieder geben, gehet nurauf kleinere Sachen, welche man jemanden in die Händegeben kann, wieder zustellen/ auch auf grössere. Wennmir jemand seine Kutsche zu einer Reise geliehen hatte,könnte ich nicht sagen: Ich habe sie ihm wiedergege-ben, sondern müßte sagen: Ich habe sie ihm wieder zu-gestellet, oder, wieder zustellen lassen Imgleichenkönnte man nicht sagen: Der Sohn dieses Ritters hatdem Könige den Orden wiedergegeben, welchen seinverstorbener Vater getragen, sondern es heißt: Er hatdem Könige den Orden wieder zugestellet.

Sind es liegende Gründe, welche man uns auf eineZeitlang zu nutzen gegeben, so kann man alle drei obigeWörter nicht brauchen, imm sagt alsdann, wieder ein-räumen. Z. E. Es hätte uns jemand, aus besondererFreundschaft, sein Haus auf eine Zeitlang zu-bewohnen,oder ein Landgut zu nutzen gegeben, so räumen wir esihm nach Verfliessung der gesetzten Zeit wieder ein. Mankann nicht sagen: Wir geben es wieder, oder stellenes ihm wieder zu.

Von Ehrenstellen, Rechten, oder Vorzügen, welchejemanden unschuldiger Weise genommen worden, aber her-nach ihm wieder gegeben wqxden, braucht man das Wort

Z 4 wie-