394 Pflicht. Schuldigkeit. Verbindlichkeit. :c.
uns erfodert wird, was wir um des Wohlstandes, um desGebrauchs, oder anderer Ursachen willen, thun müssen.
Die Höflichkeit, verbindet uns diejenigen wieder zugrüssen, welche uns erst gegrüsset haben. Der Gebrauchsetzet uns in die Verbindlichkeit, uns nach der Mode zukleiden. Wenn wir jemand etwas versprochen haben, sosind wir in der Verbindlichkeit, unser Wort zu halten.Ein hoher Stand leget uns die Verbindlichkeit auf,mehr Aufwand zu machen, als wir es in einem geringerennöthig haben, u>s. w.
Auf gleiche Weise unterscheiden sich die Beiwörter,Verpflichtet, Schuldig, Verbunden. Ich bindazu, vermöge meines Amts, verpflichtet, das heißt:Ich muß es thun, wenn ich meinem Amte gewissenhaftwill ein Genüge leisten. Ich bin, vermöge meines Am-tes, dazu schuldig, das ist: Ich muß es thun, weil esvon meinen Obern, die mir das Amt gegeben haben, be-fohlen ist. Ich bin, nach meinem Amre, dazu verbun-den, das ist: Ich muß es thun, weil verschiedene Um-stände meines Amtes es fodern.
2z6. Gewitter. Ungervitter. Unwetter.
an braucht das Wort Gewirrer, mehrentheils fürein Donnerwetter. Wir sagen gewöhnlich: Esziehet sich ein Gewitter zusammen. Das Gewitterhat eingeschlagen.
Ungervitter, bedeutet ein solches Donnerwetter,welches mit Sturm, Platzregen, oder Hagel vermischetist, daher sagt man: Das neuliche Ungervitter, hat den' Feldfrüchten Schaden gethan: Bei diesem Ungervitter,war der Sturm und der Hagel am fürchterlichsten.
Unwetter, nennet man jedes unfreundliche, rauheund ungestüme Wetter. Ich habe auf dieser ganzen Reisebestandig Unwetter gehabt, heißt: Es war bestandigungestümes und rauhes Wetter. Das Unwetter war
so