Teil eines Werkes 
Theil 1 (1777)
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Verpflichtet. Schuldig. Verbunden. 59z

Kirche gehen, ist die Schuldigkeit eines Christen. DerObrigkeit die gebührende Abgaben zu entrichten, ist dieSchuldigkeit eines Unterthanen. Dem Irrenden denrechten Weg zu zeigen, ist die Schuldigkeit eines je-den Menschen.

Man könnte also sagen: Wenn ein iehrcr^in derSchule, die Jugend in den Wissenschaften unterweiset, sogut als es ihm möglich ist, so beobachtet er seine Pflicht.Wenn er so viel Stunden hält, als ihm von seinem Vor-gesetzten verordnet sind, so beobachtet crseine Schuldig-keir. Das eine thut er nach seinem Gewissen, das an-dere, um den ^Befehl seiuer Obern ein Genüge zu leisten.

Oder, wenn ich gegen meinen Wohlthäter, eine wah-re Dankbarkeit in dem Herzen habe, so beobachte ich mei-ne Pflicht. Ich habe schon die Tugend der Dankbar-keit selbst, ohnqeachtet ich noch nicht Gelegenheit habe,ihm für seine Wohlthaten, wieder elwaS Gutes zu erzei-gen. Wird mir.aber dazu Gelegenheit angeboten, so istes meine Schuldigkeit, solche Gelegenheit in Acht zunehmen, und ich beobachte meine Schuldigkeit, wennich die Dankbarkeit, welche ich gegen meinen Wohlthä-ter, in dem Herzen habe, dadurch au den Tag lege, daßich ihm wiederum alle mögliche Gefälligkeiten erzeige.

Die Redensart; Eid und Pflicht, jemand in Eidund Pflicht nehmen, beziehet sich ebenfalls hierauf.Man lässet ihn darum, mit einem Eide die Treue angelo-ben, damit sie eine Pflicht werde, die er, vermöge seinesGewissens, beobachten muß.

Lehens -Pflicht, ist dasjenige, was ein iehenträgergegen den beobachten muß, der ihm das jehen verliehen,hat. Da er bei Empfangung des iehens, sich mit einemEide dazu anheischig gemacht, so muß er es nach seinemGewissen thun.

Das Wort Verbindlichkeit, hat eine Beziehungauf so etwas, was in gewissen besonderen Umständen von

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