4Q4 Abrichten. Unterrichten.
man wol: Ich habe meinen Bedienten schon abgerichtet, wie ersich verhalten soll, wenn man ihn über meine Umstände befragenmöchte. Hiebei ist gar nichts mechanisches. Ich habe ihm ge-sagt, was er thun soll, und vielleicht auch die Ursachen angezeiget,warum ich solches von ihm fodere, und warum er sich so verhaltensoll.
Die Redensart: Er ist zu aller Bosheit abgerichtet, kam«ebenfalls nicht bloß einen mechanischen Unterricht anzeigen, dennman braucht sie oft von solchen Menschen, die durch ihr eüicneSNachdenken, Mittel und Wege auSfünsig machen, allerlei Bos-heiten zu begehen.
Auch dieses ist uncrweislich, daß das Wort abrichten, vSNMenschen, gemeindlich nur im bösen Verstände gesagt werde, dennman wird es sehr oft, auch meinem guten Verstände höre». Z.V.Seine Bedienten, sind allevorrrcsslich abgerichtet, sie seheji es denGälten gleich an den Angni an, was sie haben wollen, und mandarf sich nicht einmal die Mühe geben, es zu fodcrn. Er hat seinenKutscher so gut abgerichtet, daß er jedem Steine aus dem Wegefähret. Ich nehme gern solche Leute in Diensten, welche bei ei-nem Officicr gewesen sind, denn diese pflegen gemeiniglich ihre Be-dienten gut abzurichten, und dergl.
Es scheiner mir daher richtiger zu seyn, daß, wenn das Wortabrichten von den Menschen gebraucht wird, es nur im Scherjoder Gleichnißwcise geschehe. Denn in solchem Falle« hat es alle,mal eine Absicht, entweder auf die Mühe, welche man sich gibt,jemanden etwas beizubringen, oder darauf, daß man ihn so genauaufmerken lehret, wie em abgerichtetes Thicr, welches auf jedenWink seines Herrn, aufmerksam seyn muß.
242. Lehren. Unterweisen. Unter-richten.
t^ehren, ist das allgemeine Wort, welches man von allen^ Dingen braucht, wovon inan jemanden eine Erkennt-niß beibringen will. Unterweist?,, scheinet sich mehr aufdasjenige, was man wissen; Unterrichten, mehr aufdasjenige, was man thun soll, zu beziehen.
Ein Prediger lehret aus der Kanzel, die Wahrheitenund Pflichten des Christenthums. Ein Professor lehretauf hohen Schulen, die GotteöHelehrcheit, die Rechte, die
V Arze.