IV . Vorrede.
und der VeNNMft (als zum theoretischen Er-kenntniß gleichfalls gehöriger Vermögen), weil essich in dem Fortgange findet, daß kein anderes Er-kenncnißvermögen, als der Verstand, consiitutiveErkenntnißprincipien a xiioii an die Hand gebenkann. Die Critik also, welche sie insgesammt, nachdem Antheile den jedes der anderen an dem baarenBesitz der Erkenntniß aus eigener Wurzel zu habenvorgeben möchte, sichtet, laßt nichts übrig, alswas der Verstand » xrioii als Gesetz für dieNatur, als den Jnbegrif von Erscheinungen (derenForm eben sowohl a priori gegeben ist), vorschreibt;verweiset aber alle andere reine Begriffe unter dieIdeen, die für unser theoretisches Erkenntnißver-mögen überschwenglich, dabey aber doch nicht etwaunnütz oder entbehrlich sind, sondern als regulativePrincipien dienen: theils die besorglichen Anmaßun-gen des Verstandes, als ob er (indem er a xriori dieBedingungen der Möglichkeit aller Dinge, die ererkennen kann, anzugeben vermag) dadurch auch dieMöglichkeit aller Dinge überhaupt in diesen Grän-zen beschlossen habe, zurück zu halten, theils umihn selbst in der Betrachtung der Natur nach einemPrincip der Vollständigkeit, wiewohl er sie nie