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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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Vorrede. v

erreichen kann, zu leiten, und dadurch die End-absieht alles Erkenntnisses zu befördern.

Es war also eigentlich der Vel'Acmd, der seineigenes Gebiet und zwar im ErkeNNtMßVermö-gen hat, sofern er constitutive Erkenntnißprinci-pien a piioii enthalt, welcher durch die im Allgemei-nen so benannte Critik der reinen Vernunft gegen alleübrige Competenten in sicheren aber einigen Besitzgesetzt werden sollte. Eben so ist der VerMMft,welche nirgend als lediglich in Ansehung des Bt-gehrungsvermögens constitutive Principienk> priori enthält, in der Critik der practischen Ver-nunft ihr Besitz angewiesen worden.

Ob nun die Urtheilskraft, die in der Ord-nung unserer Erkcnntnißvermögen zwischen dem Ver-stände und der Vernunft ein Mittelglied ausmacht,auch für sich Principien a xriori habe; ob diese, con-stittttiv oder bloß regulativ sind (und also kein eige-nes Gebiet beweisen), und ob sie dem Gefühle derLust und Unlust, als dem Mittelglieds zwischen demErkenntnißvermögen und Begehrungsvermögen,(eben so, wie der Verstand dem ersteren, die Ver-nunft aber dem letzteren » xriciri Gesetze vor-

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