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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
VI
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VI Vorrede.

schreiben) a xiiori die Regel gebe: das ist es,womit sich gegenwärtige Critik der Urtheilskraftbeschäftigt.

Eine Critik der reinen Vernunft, d. i. unseresVermögens nach Principien a rniori zu urtheilen,würde unvollständig seyn, wenn die der Urtheils-kraft, welche für sich als Erkennrnißvermögen dar-auf auch Anspruch macht, nicht als ein besondererTheil derselben abgehandelt würde; obgleich ihrePrincipien in einem System der reinen Philosophiekeinen besonderen Theil zwischen der theoretischenund praccischen ausmachen dürfen, sondern imNothfalle jedem von beiden gelegentlich angeschlossenwerden können. Denn, wenn ein solches Systemunter dem allgemeinen Namen der Metaphysikeinmal zu Stande kommen soll (welches ganz voll-ständig zu bewerkstelligen, möglich, und für den Ge-brauch der Vernunft in aller Beziehung höchstwichtig ist); so muß die Critik den Boden zu diesemGebäude vorher so tief, als die erste Grundlagedes Vermögens von der Erfahrung unabhängigerPrincipien liegt, erforscht haben, damit es nicht anirgend einem Theile sinke, welches den Einsturz desGanzen unvermeidlich nach sich ziehen würde.