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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
XLIV
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xi.lV Einleitung.

Mäßigkeit. Es fragt sich nur, od es überhaupt einesolche Vorstellung der Zweckmäßigkeit gebe.

Wenn mit der bloßen Auffassung Oppreliön/io) derForm eines Gegenstandes der Anschauung, ohne Bezie-hung derselben auf einen Begrif zu einem bestimmtenErkenntniß, Lust verbunden ist: so wird die Vorstellungdadurch nicht auf das Object, sondern lediglich auf dasSubject bezogen; und die Lust kann nichts anders als dieAngemessenheit desselben zu den Erkenntnißvermögen,die in der reflectirenden Urtheilskraft im Spiel sind,und sofern sie darin sind, also bloß eine fubjective for-male Zweckmäßigkeit des Objects ausdrücken. Dennjene Auffassung der Formen in die Einbildungskraftkann niemals geschehen, ohne daß die rcflectirende Ur-theilskraft, auch unabsichtlich, sie wenigstens mit ihremVermögen, Anschauungen auf Begriffe zu beziehen,vergliche. Wenn nun in dieser Vergleichung die Einbil-dungskraft (als Vermögen der Anschauungen a priori)zum Verstände, als Vermögen der Begriffe, durch einegegebene Vorstellung unabsichtlich in Einstimmung ver-setzt und dadurch ein Gefühl der Lust erweckt wird, somuß der Gegenstand alsdann als zweckmäßig für diereflcctirende Urtheilskraft angesehen werden. Ein solchesUrtheil ist ein ästhetisches Urtheil über die Zweckmäßig-keit des Objects, welches sich auf keinem vorhandenenBegriffe vom Gegenstande gründet, und keinen von ihmverschaft. Wessen Gegenstandes Form (nicht das