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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
XLVI
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Xl.vl Einleitung.

mögens durch reine Vernunft) gewirkt wird, niemalsaus Begriffen, als mit der, Vorstellung eines Gegen-standes nothwendig verbunden, eingesehen werden kann,sondern jederzeit nur durch reflettirte Wahrnehmung alsmit dieser verknüpft erkannt werden muß, folglich, wiealle empirische Urtheile, keine objective Nothwendigkeitankündigen und auf Gültigkeit -i privi-l Anspruch machenkaun» Aber, das Geschmacksrittheil macht auch nurAnspruch, wie jedes andere empirische Urtheil, für je-dermann zu gelten, welches, ungeachtet der inneren Zu-fälligkeit desselben, immer möglich ist. Das Befrem-dende und Abweichende liegt nur darin: daß es nichtein empirischer Begrif, sondern ein Gefühl der Lust (folg-lich gar kein Begrif) ist welches doch durch das Ge-schmacksurtheil, gleich als ob es ein mit dem Erkennt-nisse des Objects verbundenes Pradicat Ware, jeder-mann zugemulhet und mit der Vorstellung desselbenverknüpft werden soll.

Ein einzelnes Erfahrungsnrtheil, z. B. von dem,der in einem Bergcrystall einen beweglichen Tropfen Was-ser wahrnimmt, verlangt mit Recht, daß ein jeder an-dere es eben fo finden müsse, weil er dieses Urtheil, nachden allgemeinen Bedingungen der bestimmenden Urtheils-kraft, unter den Gesetzen einer möglichen Erfahrung über-haupt gefallet hat. Eben fo macht derjenige, welcher inder bloßen Reflexion über die Form eines Gegenstandes,ohne Rücksicht auf einen Begrif, Lust empfindet, ob zwar