Einleitung. xi.vil '
dieses Urtheil empirisch und einzelnes Urtheil ist, mitRecht Anspruch auf Jedermanns Beystimmung; weilder Grund zu dieser Lust in der allgemeinen obzwar sub-jectiven Bedingung der reflectirenden Urtheile, nehmlichder zweckmäßigen Übereinstimmung eines Gegenstandes(er sey Product der Natur oder der Kunst) mit dem Ver-hältniß der Erkenntnißvermvgcn unter sich, die zu jedemempirischen Erkenntniß erfordert wird (der Einbildungs-krast und des Versrandes), angetroffen wird. Die Lustist also im Geschmacksurtheile zwar von einer empirischeitVorstellung abhangig, und kann xriori mit keinem Be-griffe verbunden werden (man kann a ^iimi nicht be-stimmen, welcher-Gegenstand dem Geschmacke gemäßseyn werde oder nicht, man muß ihn versuchen); abersie ist doch der Bestimmungsgrund dieses Urtheils nurdadurch, daß man sich bewußt ist, sie beruhe bloß aufder Reflexion und den allgemeinen, obwohl nur subjecti-ven, Bedingungen der Übereinstimmung derselben zumErkenntniß der Objecte überhaupt, für welche die Formdes Objects zweckmäßig ist.
Das ist die Ursache, warnm die Urtheile des Ge-schmacks ihrer Möglichkeit nach, weil diese ein Princips priori voraussetzt, auch einer Critik unterworfen sind,obgleich dieses Princip weder ein Erkcnntnißprincip fürden Verstand, noch ein practisches für den Willen, undalso a xriori gar nicht bestimmend ist.