Druckschrift 
Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
LIII
Einzelbild herunterladen
 

Einleitu ng.

Erkenntnißvermögen desselben, sofern sie der Principienpi-Wri fähig sind, von welchem Gebrauche (dem theo-retischen oder practifchen) diefe übrigens auch feyn mö-gen, gezählt werden muß, welche die Propadevtik allerPhilosophie ist.

IX.

Von der Verknüpfung der Gesetzgebungendes Verstandes und der Vernunft durchdie Urteilskraft.

Der Verstand ist a prlml gesetzgebend für die Na-^tur als Object der Sinne, zu eiucm theoretischen Er-kenntniß derselben in einer möglichen Erfahrung. DieVernunft ist -> pi-iml gefetzgebend für die Freyheit undihre eigene Causalität, als das Übersinnliche in den,Subjecte, zu einem unbedingt - practischen Erkenntniß.Das Gebiet des Naturbegrifs, unter der einen, unddas des Freyhcitsöegrifs unter der andern Gesetzge- .bung, sind gegen allen wechselseitigen Einfluß, den. siefür sich (ein jcdcS nach feinen Grundgesetzen) auf ein-ander haben können, durch die große Kluft, welche dasÜbersinnliche von den Erscheinungen trennt, gänzlichabgesondert. Der Freyheitsbegrif bestimmt nichts inAnsehung der theoretischen Erkenntniß der Natur; derNalurbcgrif eben sowohl nichts in Ansehung der practi-schcn Gesetze der Freyheit: und es ist in sofern nicht