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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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LII
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Einleitun g.

Urtheilskraft die Bedingungen bestimmt an, unter denenetwas (z. B. ein organisirter Körper^ nach der Idee ei-nes Zwecks der Natur zu beurtheilen sey; kann aber keinenGrundsatz aus dein Begriffe der Natur, als Gegenstan-des der Erfahrung, für die Befuguiß anführen, ihr eineBeziehung auf Zwecke a priori beyzulegen, und auch nurunbestimmt dergleichen von der wirklichen Erfahrung an" solchen Producten anzunehmen: wovon der Grund ist, daßviele besondere Erfahrungen angestellt und unter der Ein-heit ihres Pi wcips betrachtet werden müssen, um eineobjective Zweckmäßigkeit an einem gewissen Gegenstandenur empirisch erkennen zu können. Die ästhetische Ur-theilskraft ist also ein besonderes Vermögen, Dinge nacheiner Regel, aber nicht nach Begriffen, zu beurtheilen.Die teleologische ist kein besonderes Vermögen, sondernnur die reflectirende Urlheilskraft überhaupt, sofern sie,wie überall im theoretischen Erkenntnisse, nach Begriffen,aber in Ansehung gewisser Gegenstande der Natur nachbesonderen Principien, nehmlich einer bloß reflectirendenNicht Objecte bestimmenden Urtheiiskraft, verfahrt, alsoihrer Anwendung nach zum theoretischen Theile der Phi-losophie gehöret, und der besonderen Principien wegen,die nicht, wie es in einer Doctrin seyn muß, bestim-mend sind, auch einen besonderen Theil der Critik aus-machen muß; anstatt daß die ästhetische Urrheilskraftzum Erkenntniß ihrer Gegenstande nichts beytragt, undalso nur zur Critik des urtheilenden Subjects und der