Einleitung. i.v
Freyheitsbegriffe ist der Endzweck, der (oder dessen Er-scheinung in der Sinnenwelt) erlstiren soll, wozu dieBedingung der Möglichkeit desselben in der Natur (desSubjects als Sinnenwesens, nehmlich als Mensch) vor-ausgesetzt wird. Das, was diese » xriori und ohneRücksicht auf das Practische voraussetzt, die Urtheils-kraft, giebt den vermittelnden Vegrif zwischen den Na-turbegriffen und dem Freyheitsbegriffe, der den Über-gang von der reinen theoretischen zur reinen practischen,von der Gesetzmäßigkeit nach der ersten zum Endzweckenach dem letzten möglich macht, in dem Begriffe einerZweckmäßigkeit der Natur an die Hand, denn da-durch wird die Möglichkeit des Endzwecks, der allein inder Natur und mit Einstimmung ihrer Gesetze wirklichwerden kann, erkannt.
Der Verstand giebt, durch die Möglichkeit seinerGesetze 2 xriori für die Natur, einen Beweis davon,
sehr leicht zu verhüten. Der Widerstand, oder die Beför,derung, ist nicht zwischen der Natur und der Freyheit, son-der» der ersteren als Erscheinung und den Wirkungen derletzter» als Erscheinungen in der Sinnenwelt; und selbstdie Causalität der Freyheit (der reinen und practische»Vernunft) ist die Causalität einer jener untergeordnetenNaturursache (des Subjects, als Mench, folglich als Er-scheinung betrachtet), von deren Bestimmung das Intel-ligible, welches unter der Freyheit gedacht wird, auf einsübrigens (eben so wie eben dasselbe, was das übersinnlicheSubstrat der Natur ausmacht) unerklärliche Art, denGrund enthalt.
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