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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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LVI
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I-VI Einleitung.

daß diese von uns nur als Erscheinung erkannt werde,mithin zugleich Anzeige auf ein übersinnliches Substratderselben; aber laßt dieses ganzlich unbestimmt.Die Urtheilskraft vcrschaft durch ihr Princip a piioilder Beurtheilung der Natur, nach möglichen besonderenGesetzen derselben, ihrem übersinnlichen Substrat (in

uns sowohl als außer uns) Bestimmbarkeit durchdas intellectuelle Vermögen. Die Vernunft aber

giebt eben demselben durch ihr practisches Gesetz a ^rlm-idieBestlMMUNg; und so macht die Urteilskraft denÜbergang vom Gebiete deS Naturbegriss zu dem desFreyheitsbegrifs möglich.

In Ansehung der Seelenvermögen überhaupt, so-fern sie als obere, d. i. als solche die. eine Avtonomieenthalten, betrachtet werden, ist für das ErkeiMtlÜß-vermögen (das theoretische der Natur) der Verstanddasjenige, welches dieconstitUtiven Principien aenthalt; für das Gefühl der Lust und Unlust

ist es die Urtheilskraft, unabhängig von Begriffen undEmpfindungen, die sich auf Bestimmung des Begeh-rungsvermögens beziehen und dadurch unmittelbar pra-ctifch seyn könnten; für das BegehrttNgSvermögeN,die Vernunft, welche ohne Vermittelung. irgend einerLust, woher sie auch komme, practifch ist, und demselben,als'oberes Vermögen , den Endzweck bestimmt, der zu-gleich das reine intellectuelle Wohlgefallen am Objectemit sich führt. Der Begrif der Urtheilskraft von