4 Erster Theil.
dungskraft (vielleicht mit dem Verstände verbunden)auf das Subject und das Gefühl der Lust oder Unlust des-selben. Das Gefthmacksurtheil ist also kein Erkeuntniß-urtheil, mithin nicht logisch, fondern ästhetisch, worun-ter man dasjenige versteht, dessen BestimmungsgrundNicht anders als subjectiv seyn kann. Alle Bezie-hung der Vorstellungen, selbst die der Empfindungen,aber kann objectiv seyn (und da bedeutet sie das Realeeiner empirischen Vorstellung); nur nicht die auf dasGefühl der Lust und Unlust, wodurch gar nichts im Ob-jecte bezeichnet wird, fondern in der das Subject, wiees durch die Vorstellung afficirt wird, sich selbst fühlt.
Ein regelmäßiges, zweckmäßiges Gebäude mit sei-nem Erkenntnißvermögen (es sey in deutlicher oder ver-worrener Vorstellungsart) zu befassen, ist ganz etwasanders, als sich dieser Vorstellung mit der Empfindungdes Wohlgefallens bewußt zu seyn. Hier wird die Vor-stellung gänzlich auf das Subject, und zwar auf das Le«bensgefühl desselben, unter dem Namen des Gefühlsder Lust oder Unlust, bezogen: welches ein ganz besonde-res Unterscheidungs- und Beurtheilungsvermögen grün-det, das zum Erkenntniß nichts beyträgt, sondern nur
Anleitung der logischen Functioncn zu urtheilen, aufgesucht(denn imGcschmacksurtheile ist immer noch eine Beziehungauf den Verstand enthalten). Die der Qualität habe ichzuerst in Betrachtung gezogen, weil das asrhetischeNrlheilüber das Schöne auf diese zuerst Rücksicht nimmt.