-2 Erster Theil.
auf Mgemeingultigkeit so wesentlich zu einem Urtheilgehöre wodurch wir etwas für schön erklaren, daß,ohne dieselbe dabey zu denken, es niemand in die Ge-danken kommen würde, diesen Ausdruck zn gebrauchen,sondern alles, was ohne Begrif gefallt, zum Angeneh-men gezahlt werden würde, in Ansehung dessen man jeg-lichen seinen Kopf für sich haben laßt, und keiner demandern Einstimmung zu seinem Geschmacksurthcile zu-murhct, welches doch im Geschmacksurtheile über Schön-heit jederzeit geschieht. Ich kann den ersten den Sinnen-Geschmack, den zweyten den Reflexions-Geschmack nen-nen, sofern der erstere bloß Privaturtheile, der zweyteaber vorgeblich gemeingültige (publike), beiderseitsaber ascherische (nicht practische) Urtheile, über einenGegenstand, bloß in Ansehung des Verhältnisses seinerVorstellung zum Gefühl der Lusi und Unlust, fallet. Nunist es doch befremdlich, daß, da von dem Sinnenge-schmück nicht allein die Erfahrung zeigt, daß sein Urtheil(der Lust oder Unlust an irgend etwas) nicht allgemeingelte, sondern jedermann auch von selbst so bescheidenist, diese Einstimmung andern nicht eben anzusinnen (obsich gleich wirklich öfter eine sehr ausgebreitete Einhel-ligkeit auch in diesen Urtheilen vorfindet); der Reflexions-Gcschmack, der doch auch oft genug, mit seinem An-sprüche auf die allgemeine Gültigkeit seines Urtheils(ü er das Schöne) für jedermann, abgewiesen wird,wie die Erfahrung lehrt, gleichwohl es möglich finden