Crmk der ästhetischen Urteilskraft. 2Z
könne (welches er auch wirklich thut) sich Urtheile vorzu-stellen, die diese Einstimmuug allgemein fordern könnten,und sie in der That für jedes seiner Geschmacksurtheilejedermann zumuthet, ohne daß die Urtheilenden wegender Möglichkeit eines solchen Anspruchs in Streite sind,sondern sich nur in besondern Fallen wegen der richtigenAnwendung dieses Vermögens nicht einigen können.
Hier ist nun allererst zu merken, daß eine Allgemein--hcit die nicht auf Begriffen vom Objecte (wenn gleichnur empirischen) beruht, gar nicht logisch, sondern ästhe-tisch sey, d. i. keine objective Quantität des Urtheils,sondern nur eine subjective enthalte; für welche ich auchden Ausdruck Gemeingültigkeit, welcher die Gül-tigkeit nicht von der Beziehung einer Vorstellung aufdas Erkenntnißvermögen, fondern auf das Gefühl derLust und Unlust für jedes Subject bezeichnet, gebrauche.(Man kann sich aber auch desselben Ausdrucks für dielogische Quantität des Urtheils bedienen, wenn mannur dazusetzt objective Allgemeingültigkeit, zum Un-terschiede von der bloß subjectiven, welche allemalästhetisch ist.)
Nun ist ein objectiv allgemeingültiges Urtheilauch jederzeit subjectiv, o, i. wenn das Urtheil für alles,was uuter einem gegebenen Begriffe enthalten ist, gilt,so gilt es auch für jedermann, der sich einen Gegenstanddurch diesen Begrif vorstellt. Aber von einer subjectl-ven Allgememgültigkeit, d. i. der ästhetischen, die
B 4