Critik der ästhetischen Urteilskraft. 25
darin: daß das Geschmacksurtheil eine ästhetischeQuantität der Allgemeinheit, d. i. der Gültigkeit fürjedermann bey sich führt, welche im Urtheile über dasAngenehme nicht angetroffen werden kann. Nur alleindie Urtheile über das Gute, ob sie gleich auch das Wohl-gefallen an einem Gegenstande bestimmen, haben logi-sche, nicht bloß ästhetische Allgemeinheit; denn sie geltenvom Object, als Erkenntnisse desselben, und darum fürjedermann.
Wenn man Objecte bloß nach Begriffen beurtheilt,so geht alle Vorstellung der Schönheit verloren. Alsokann es auch keine Regel geben, nach der jemand genö-thigt werden sollte etwas für schön anzuerkennen. Obein Kleid, ein Haus, eine Blume schon sey: dazu läßtman sich sein Urtheil durch keine Gründe oder Grundsätzeaufschwatzen. Man will das Object seinen eignen Augcnunterwerfen, gleich als ob sein Wohlgefallen von derEmpfindung abhinge; und dennoch, wenn man denGegenstand alsdann schön nennt, glaubt man eine all-gemeine Stimme für sich zu haben, und macht Anspruchauf den Beytritt von jedermann, da hingegen jede Pri-vatempfindung nur für den Betrachtenden allein und seiltWohlgefallen entscheiden würde.
Hier ist nun zusehen, daß in dem Urtheile des Ge^schmacks nichts postulirt wird, als eine solche allge-meine Stimme, in Ansehung des Wohlgefallens ohne
Vermittelung der Begriffe; mithin die Möglichkeit
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