il2 Erster Theil.
in der Anlage zum Gefühl für (praktische) Ideen, d. i.zu dem moralischen.
Hierauf gründet sich nun die Nothwendigkeit derBeystimmung des Urtheils anderer vom Erhabenen zudem unsrigcn, welche wir in diesem zugleich mit ein-schließen. Denn, so wie wir dem, der in der Beurthei-lung eines Gegenstandes der Natur, welchen wir schönfinden, gleichgültig ist, Mangel des Geschmacksvorwerfen; so sagen wir von dem, der bey dem, was wirerhaben zn seyn urtheilen, unbewegt bleibt, er habe keinGefühl. Beides aber fordern wir von jedem Menschen,und setzen es auch, wenn er einige Cultur hat, an ihmvoraus: nur mit dem Unterschiede, daß wir das erstere,weil die Urtheilskraft darin die Einbildung bloß aufden Verstand, als Vermögen der Begriffe, bezieht,geradezu von jedermann; das zweyte aber, weil siedarin die Einbildungskraft auf Vernunft, als Ver-mögen der Ideen, beziehc, nur unter einer subjecti-vcn Voraussetzung (die wir aber jedermann ansinnenzu dürfen uns berechtigt glauben) fordern, nehmlich derdes moralischen Gefühls im Menschen, und hiermit auchdiesem ästhetischen Urtheile Nothwendigkeit beylegen.
In dieser Modalitat der ästhetischen Urtheile, nehm-lich, der angemaßten Nothwendigkeit derselben, liegt einHauptmoment für die Critik der Urtheilskraft. Denndie macht eben an ihnen ein Princip a prim-i kennt-lich, und hebt sie aus der empirischen Psychologie, in- welcher