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§. 6l.
Von der objectiven Zweckmäßigkeit derNatur.
Ä^an hat, nach transcendentalen Principien, gutenGrund, eine subjective Zweckmäßigkeit der Natur in ih-ren besondern Gesetzen, zu der Faßlichkeit für die mensch-liche Urtheilskraft, und der Möglichkeit der Verknüpfungder besondern Erfahrungen in ein System derselben, an-zunehmen; wo dann unter den vielen Producten dersel-ben auch solche als möglich erwartet werden können,die, als ob sie ganz eigentlich für unsere Urtheilskraftangelegt waren, eine solche specifische ihr angemesseneForm enthalten, welche durch ihreMannichfaltigkeit undEinheit die Gemüthskraste (die im Gebrauche diesesVermögens im Spiele sind) gleichsam zu starken und zuunterhalten dienen, und denen man daher den Namenschöner Formen beylegt.
Daß aber Dinge der Natur einander als Mittel zuZwecken dienen, und ihre Möglichkeit selbst nur durchdiese Art von Caufalitat hinreichend verstandlich sey,dazu haben wir gar keinen Grund in der allgemeinenIdee der Natur, als Jnbegrifs der Gegenstande der