Zweyter Theil.
Anhang.
Methodenlehre der teleologischmUrtheilskraft»
- §. 79»
Ob die Teleologie, als zur Naturlehre gehö-rend, abgehandelt werden müsse.
Eine jede Wissenschaft muß in der Encyclopädiealler Wissenschaften ihre bestimmte Stelle haben. Istes eine philosophische Wissenschaft, so muß ihr ihreStelle in dem theoretischen oder praktischen Theil der-selben, und, hat sie ihren Platz im ersteren, entwederin der Naturlehre, sofern sie das, was Gegenstand derErfahrung seyn kann, erwagt (folglich der Körperlehre,der Seelenlehre, und allgemeinen Weltwissenschaft),oder in der Gotteslehre (von dem Urgründe der Weltals Jnbegrif aller Gegenstände der Erfahrung) ange-wiesen werden.
Nun fragt sich: welche Stelle gebührt der Teleo-logie? Gehört sie M- (eigentlich sogenannten) Natur-Wissenschaft, oder zur Theologie? Eins -von beiden mußseyn; denn zum Übergange aus einer in die anderekann gar keine Wissenschaft gehören,, weil dieser..nur dieArticulation oder Organisation des Systems und^ kei-nen Platz in demselben bedeutet.