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In dem name der heilige vnd vngeteilte Driualtikeit vnd unser fraucn der ewige meidt.Ich gedacht hon ich wolle mich versuche ob ich zu teutsch mecht pringen das puchlein das dolbclrachtet ob ihesus marie sun das recht hab gehabt das er die helle vnd de teufel hab be-raubt vnd dovon setzet ey langes kriegisch recht u. s. w. Diese schließt sich auf der Kehr,feite des dritten Blatts mit nachsiehenden Worten: also hat die vorrede ey ende. Gleichdarauf folget: Hie hebt sich an die vorrede des Meisters der das puch aus; latein zu teutschgemacht hat. Allein nun kommt die Vorrede des Verfassers ^scobi cle l'lieisino. Es isthier ein Versehen von Seiten des Setzers untergelaufen. Erwähnter Titel sollte der erstenVorrede vorgesetzt werden. Pfisier war vielleicht eben damals mit seiner Uebersetzung nochbeschäftiget, und entdeckte den Fehler wohl, aber da es nicht mehr Zeit war, ihn zu ver-bessern.
Der etwa io Jahre spätere Nachdruck dieses Werks "'durch Ginther Zeiner 147sscheint die Vorrede des Uebersetzers dem schwäbischen Dialekt näher gebracht, und mit einigenZusätzen so, wie mit Holzschnitten vermehrt zu haben. Hier wird zur Vergleichung für denLeser, die obige Stelle nach der Zeinerifchen Lefeart, aus des Hrn. von Murr Journal b)«ngefugt:
Ich hab gedacht ich woll mich versuchen ob ich ßu tewtsch mug bringen das buch dasda trachtet, ob Ihesus marie Sun das recht hab gehebt, das er die Hell vnd die Tewfel habberowbet, an dem tag da gott für alle menschen gelitten hat mit dem bitteren tod descrentzeö, vnd da von ist gesetzt eyn lannds vnd ein kriegisc!) recht, vnd das han ich mirdarumb fürgesetzt in teutsch zu bringen u. s. w. Nach geendigter Vorrede des Verfassers,welche 19 Zeilen beträgt, fängt auf derselben Seite das Werk selbst an. Auch hicr hat jedevolle Seite 20 Zeilen, wie im vorigen.
Der Verfasser ^acobux cle l^rgmo, sonst auch ^acoduz cZe ^ncl,gisno genannt, undnachmals Erzbischof zuTaranto, schrieb dieses Buch in dem z zsten Jahr seines Alters, da ernoch Diaconus und Canonicus zu Aversa war, im I. 1382. Was die Absicht und den Inn -halt dieses Buchs betrift, so woltte der Verfasser vermuthlich ein Muster geben, wie ein Pro-ceß vor Gerichten, und zwar nach dem canonifchen Rechte soll geführt werden. Zum Grundist die Ueberwindung des Teufels durch Christum gelegt. Jcfus ist der Beklagte; Kläger undBevollmächtigter aus der Hölle, ist Ve ial. Moses ist Jesus Anwalt, und Salomon wird vonGott zum Richter als ju^lex cie1exstu8 geordnet. Daniel ist Notarius, und Azahel der Boche.Velial stellt zuerst eine Spolienklage an, in der Folge ändert er die Aetton, und fuhrt eineKlage wegen des eigenen Glttes. Der Proceß ward ganz durchgeführt bis zur AppellationDie Art der Uinerschrif, scheint mir den Buchdrucker und U-ber etzer zugleich anzukündigen;auch die Orthographie stimmt mit der des nachfolgenden Werks uberein.
Der Encvecker und Innhabcr des Buchs Herr P. Prior Bonifacius in dem Konvent
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