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schnitte mit Reimen, die ich, um nicht gar zu weitlauftig zu werden, nicht habe beschreibe«wollen. Herr Kanzler Koch hat sie in seinem r'roZi-. c!e ^rimix conllit, ciiiuinsl. ligiulzs!cciitiünilzuz n samtlich abdrucken lassen. Die Zahlen der Artikel sind neben amRand angezeigt. Die Blätterzahl fangt, wie schon gedacht worden, mit III an und endigetsich mit I.XXX. Cusios und Signaturen fehlen.
Exemplare von dieser Seltenheit habe ich hier in den Ebneri sehen und Feuerli Ni-schen Bibliotheken angetroffen. Beyde habe ich vor mir gehabt und mit demjenigen Exem-plar, das ich selbst besitze, verglichen. Auch die Universitätsbibliothek zu Jngolstadt besitztsie." So weit Herr Panzer. Uebrigens ist diese Halsgerichtsordnung im I. 150g vonJohann Schvffer zu Mainz dreymal nachgedruckt worden. S. Panzer I. c. S. 295.Ludewig m prgef. 26 8ci ie>t. Lgm!>. p. 15 redet von einer Mainzer Ausgabe vom I. > 5 1 c>,welche er für die erste angiebt, dann von einer zweyten cie sn. izzi und einer von 15L0.Erstere hat Herr Panzer !. c-. S. zsz recensirt, die zweyte lasse ich, da kein Druckort ange-geben ist, dahin gestellt seyn. Die dritte , welche ich vor mir Habs, ist ein bambergischesProdukt in fol., wovon wir also etwas zu sagen haben. Es ist dieses kein bloßer Nachdruckder ersten Halsgerichtsordnung, wie das voranstellende Mandat des Bischoffs JohannGeorg eines gebohrnen von Zobel ausweiset: Wir Johann Georg von Go/tcs Gnaden er-wehlter und vestcttigtcr zum Bischoff zu Bamberg . Nachdem Uns in angehender Unserer Re-gierung vielfaltig fürkommcn und angelangt, daß in vielen unsern Statten und Flecken, beyden Centen, an Weyland des Hochwürdigen Fürsten , unsers lieben Verfahrens, BischoffGcorgens, des Geschlechts von Limburg , seel. löbl Gedacht., ausgangencn peinlichenReformation und Halsgcrichts-Ordnung, mangel soll erscheinen; Als haben Wir deswegenobgedachts unsers Verfahrens seel. Ha^sgerichts - Ordnung übersehen, in etlichen Artikeln,aus des heiligen Reichs peynlichcn Halsgerichrs-Ordnunge, und etlichen alten Rathschlägen,bessern, und die unsern Halsgcrichten, denen so dran zu thun, und memiiglich. 10 sich demgebrauchen will, zum besten wiederumb in Truck verfertigen lassen u. f. w. Am Ende des7 2ten und noch vor dem Register steht auf einem eigenen weißen Blat: Gedruckt zu »Bamberg , durch Johann Wagner, ^l. I). l^XXX. Die Holzschnitte sind die näm-lichen, wie in der Originalausgabe, nur daß das Titelblat mit dem bischöflichen Gcschlechts-wappcn verzieret ist. Bildhausen besitzt ein Exemplar auf Pergament gedruckt. Dem un-sterblichen Franz Ludwig war es vorbehalten, eine- menschlichere Criminal-Gesetzgebungeinzuführen.
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