in die allgemeine Geschichte. 477
Es gab aber eine Beschäftigung, die allen ge-mein war; das war die Erlernung der Gesetzeund der Weisheit. Die Unwissenheit in der Re-ligion und in der Policey des Landes ward in kei-nem Stande entschuldigt. Im übrigen hatte jede Kunstihren Canton, wohin sie gewiesen war. Daraus ent-stund in einem Lande, welches eben nicht breit war,keine Unbeqvemlichkeit; bey einer so schönen Ordnungwußten die Müßiggänger nicht, wo sie sich verbergensollten.
Unter so guten Gesetzen war das Beste dieses, daßalle Welt in der Neigung, sie zu beobachten, unterhal-ten wurde. Eine neue Gewohnheit war in Aegypten ein Wunder; wie es einmal daselbst zugicng, so giengeö beständig zu, und die Genauigkeit in der Beobach-tung kleiner Pflichten, machte, daß auch die schwe-rern erfüllt wurden. Es ist auch niemals ein Volkgewesen, das sich bey seinen Gebrauchen und Gesetzenlänger behauptet hat, als das ägyptische. Die Ein-richtung der Gerichte diente zur Unterhaltung dieserNeigung. Aus den vornehmsten Städten wurdendreyßig zu Richtern erwählt, um die Gesellschaft auszu-machen , welche das ganze Königreich richtete«Man war gewohnt, in diesen Würden nur die ver-dientesten und angesehenstenMänner aus ganz Aegypten zu sehen.Der Prinz wies ihnen gewisse Einkünfte an, da-mit sie, von dem Getümmel des Hauswesens befreyr,alle ihre Aufmerksamkeit auf die Erhaltung und Beob-achtung der; Gesetze wenden könnten. Sie zogen vonden Processen nichts, und man hatte den Ein-fall noch nicht gehabt, aus der Gerechtigkeit ein Hand-werk zu machen. Damit man nicht hintergangen wer-den möchte, so wurden in dieser Versammlung alle
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