in die allgemeine Geschichte. 53z
liebte er auch sein Vaterland, als eine Mutter, die ihnin so großmüthigen, als freyen Grundsätzen und Em-pfindungen erzog.
Unter dem Namen der Freyheit stellten sich die Rö-mer mit den Griechen einen Stand vor, wo ieder-mann dem Gesetze unterthanig seyn müßte, und alsodas Gesetz mächtiger, als die Menschen wäre.
Obgleich Rom noch unter der königlichen Herrschaftgegründet worden war, so hatte es doch selbst unter denKönigen eine Freyheit, welche ordentlichen Monar-chien gemeiniglich nicht zukömmt. Denn außerdemdaß die Könige Wahlkönige waren, und von demVolke erwählt werden mußten, so mußte auch dasversammelte Volk ihre Gesetze bekräftigen, und Kriegund Frieden beschließen. E6 gab sogar einige beson-dre Fälle, wo die Könige dem Volke den höchsten Aus-spruch überließen. Tullus Hostilius kann ein Zeugedavon seyn, welcher den Horacius weder verdammen,noch freysprechcn wollte, der sowohl mit Ehre wegenseines Sieges über die Curiatter, als mit Schandeüberhäuft war, weil er seine Schwester umgebrachthatte. Hostilius ließ also das Volk hierinnen ent-scheiden. Die Könige hatten eigentlich nicht mehr,als die Herrschaft über die Armeen, und die Gewalt,gesetzmäßige Versammlungen zu berufen, die Ange-legenheiten vorzutragen, die Gesetze zu handhaben,und die öffentlichen Verordnungen und Beschließun-gen auszuführen.
Als Servius Tullius darauf umgieng, Rom zu ei-ner Republik zu machen, so vermehrte er in einemschon so freyen Volke die Liebe zu seiner Freyheit,
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