Teil eines Werkes 
[Theil 1] (1748) Discours sur l'histoire universelle <dt.>
Entstehung
Seite
613
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Abhandlungen.

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Man eignete also denen den Vorsitz zu, wel-che die Macht hatten, Kirchenvcrsammlungen zu be-rufen , den Bischöfen anzubefehlen, waö sie fürStreitfragen untersuchen und entscheiden sollten, dieOrdnung und den Frieden unter ihnen zu erhalten, unddemjenigen, was beschlossen worden war, durch ihrAnsehen, und ihre Unterzeichnung die volle Gültig-keit zn geben. In diesem Verstände hatten bey Pro-vincialversammlnngen vornehmlich die Metropolitan-bischöfe, und die Patriarchen den Vorsitz; dennman findet in der Kircbengeschichte auch Beyspiele vongeringern und niedrigern Bischöfen, welche diese Ehr«gehabt haben. In diesem Verstände prasidirten bey denallgemeinen Concilien die Kaiser, oder ihre Abgeord-neten. Der Kaiser berief sie, und er oder seine Ab«geordneten bestätigten dasjenige, was beschlossen wor-den war. Die versammelten Bischöfe baten die Kai-ser in sehr demüthigen Schreiben darum, und es warniemand verbunden, ihre Aussprüche anzunehmen,wenn sie nicht mit dem'Siegel der Kaiser bekräftigtworden waren.

Man eignete ferner denen den Vorsitz zu, wel'che die Obersten und Vornehmsten unter allen Bischö-fen waren, und fast von den Zeiten der Apostel her denRang vor andern gehabt, oder von den Kaisern er-halten hatten. In diesem Verstände prasidirten derPatriarch in Rom , wenn er in Person zugegen war,der Patriarch zu Antiochien , der zu Alerandrien, der zuJerusalem , und der zu Constantinopel. Dieser Begriffist vornehmlich den griechischen Kirchcngcschichtschrei-bern sehr gewöhnlich.

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