Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
247
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Zweyter Abschnitt. 247

such se>" ieben der Religion aufopfern müßte, wennman einmal von ihren Feinden ergriffen wäre, daßalsdann das Stillschweigen eine Sünde würde, wenn nicht unserer Freyheit, sondern unserm Gelde zuge»schrieben werden müßte.

Man mag hieraus urtheilen, wie gegründet oderungegründet die Vorwürfe gewesen seyn mögen, wel-che ihnen von den Rechtgläubigen gemacht wordensind, daß sie einen schändlichen Geiz unter einer ebenso schändlichen Heuchelei) verborgen, und unter sichein weichliches Leben geführet hätten. -Eusebiussühret sie auö dem Apollonius, einem Zeitgenossenund Bestrciter des Monranus, an: Schwarzerwohl ein Prophet, fragte er die Montanisten, seineHaare, oder seine Augenbraunen? Lieber wohlein Prophet prächtige Rleidcr? Leihe wohlein Prophet auf H?ucher? XVenn sie antwor-ten, ob dieses einem Propheten erlaubt sey, odernicht: so will ich ihnen beweisen, daß allesdieses unter ihnen geschehen sey. Zum wenig-sten ist der Vorwurf, daß sie bey ihrem Abendmahls«in Kind zerstochen, und das Blut davon getrunkenhätten, wegen des Stillschweigens der ältesten Ge-schichtschreiber, für ganz ungegründet zu halten.Terrullian, dieser Vertheidiger derselben, wider-spricht auch den Fragen des Apollonius.

Diese Secte fing mit ihrem N/onranus einenneuen Zeitpunct des Christenthumes an. Die Ge- N"»^-rechtigkeit war, nach dem Tertullian, mit dem An-fange der Natur gleichsam in der Wiege; unter demGesetze und den Propheten in der Kindheit, unterJesu Christo und seinen Aposteln in der Jugend ge-wesen : allein unter dem Monranus war sie zu ih-

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