Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
258
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258 Geschichte der christlichen Religion.

npmus glauben will, nicht feiner, als die Gedanken,welche sich der Muselmann von seinem Paradiesemachet.

Außer diesem Irrthume legten die irrgläubigenParteyen noch den Grund zu der falschen Lehre, daßdie göttlichen Wahrheiten nicht durch die heiligeSchrift allein, sondern auch durch eine mündlicheSage oder Tradition der Apostel bestimmt und ent-schieden werden müßten. Dieser Irrthum, der inder Folge so fruchtbar an andern gefährlichern Irr»thümern, und an tausend unnützen und überflüßigenGebräuchen und Ceremonien war, wurde von denersten Vätern noch nicht 'mit ausdrücklichen Wortengelehret. Allein, er war in der Art, wie man dieIrrgläubigen widerlegte, wie die Frucht m ihremSaamen, enthalten. Weil die Offenbarung denäehren der Parteyen, die sich von den Rechtgläubigenabsonderten, allzuoffenbar widersprach, als daß siebey ihren Aussprüchen hätten Schutz finden können:so glaubten sie, sich vor einem solchen Beweise, daßsie unrecht lehreten, zu retten, wenn sie sich auf ei-nen geheimen mündlichen Unterricht der Apostel be-zögen , der unter ihnen von einem auf den andernfortgepflanzet worden seyn sollte. Die Rechtgläubi-gen antworteten den Irrenden auf dieses Vorgeben,daß, wenn Tradition statt fände, dieselbe in dengrößern Gemeinen zu suchen wäre, welche sich rüh-men könnten, von den Aposteln selbst gestiftet zu seyn.Man fing sehr bald an, den Irrgläubigen nicht etwaaus offenbaren Gründen zu zeigen, daß die Wahr-heit Wahrheit wäre: sondern daß sie sich eines hö-hern Alters rühmen könnte, als der Irrthum. Manbrauchte wider die Irrenden das Recht der Verjäh-rung;