Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
328
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Z28 Geschichte der christlichen Religion.

öffentliche Verbrechen und Aergernisse von denen,welche sie begangen haben, und gleichwohl wiederan den Wohlthaten der Kirche Antheil nehmen wol-len, eine wahre und öffentliche Reue bezeuget wer-den müsse. Auf diese Wahrheit gründete sich dieKirchenzucht der ersten Christen, deren Einrichtungvornehmlich den B'schöfen überlassen wurde. Dieseführeten verschiedene Kirchenstrafen ein. DiejenigenVerbrecher, welche wieder in die Gemeinschaft derKirche aufgenommen werden wollten, mußten sichnicht allein zu einer öffentlichen Reue und Abbitteverstehen, sondern sich auch die Ausschließung vondem Abendmahle, und die Absonderung von denGlaubigen bey dem Gebethe der Kirche auf gewisseZeiten gefallen lassen. Man legte ihnen strengeKasteyungen des Leibes auf; man foderte, daß sie intraurigen Kleidungen erscheinen, daß sie weinen, daßsie die Glaubigen um Vergebung anflehen, daß siesich die erlaubten Ergeßlichkeiten des Lebens versa-gen, und durch andere solche äußerliche Merkmaaledie Aufrichtigkeit ihrer Reue an den Tag legen soll-ten. Waren ihre Verbrechen außerordentlich schwer:so wurden sie zuweilen nicht eher wieder in die Ge-meinschaft der Kirche aufgenommen, als wenn siesich in einer augenscheinlichen Gefahr des Todes be-fanden. Die Zeit der Kirchenbuße wurde selten ver-kürzt ; es müßten denn die Märtyrer und Beten-ner Vorbitten für die Büßenden eingelegt haben;denn man hatte zu viel Ehrfurcht gegen dieselben, alsdaß man ihre Fürsprache nicht hatte sollen gelten las-sen. Allein die heiligsten Gebrauche sind nicht alleinsehr oft vielen Misbräuchen unterworfen, sondernwerden Mch eben so oft übel verstanden/ und veran-lassen