Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
384
Einzelbild herunterladen
 

z84 Geschichte der christlichen Religion.

Erkenntniß Gottes nehmen sollen, al6 der StammLevi und das hohepriesterliche Geschlecht Aarons ebenso abgöttisch war, als der ungelehrteste Pöbel? Mo-ses mußte daher das göttliche Gesetz, und alles, waszur Erkenntniß der wahren Religion unentbehrlichwar, aufschreiben, damit sie wenigstens in Schriftenübrig bliebe, wenn sie auch in den menschlichen Her,zen verloren gehen sollre. So oft ein neun' Pr ; utunter den Kindern Israel aufstund: so mußten ^uchdem Volke seine Ermahnungen und Weißagungen,sie mochten nun Zusagen oder Drohungen em hal.cn,wo nicht in ihrem ganzen Umfange, doch gewiß ih-rem Inhalte nach, schriftlich hinterlassen werden.Die Wege der göttlichen Vorsehung bey der schrift-lichen Offenbarung des neuen Bundes sind eben die,welche er bey der Aufzeichnung seines Willens im al-ten Bunde gieng. Die Geschichte der Schöpfungund der Erzvater waren der Grund der jüdischen got-tesdienstlichen Verfassung. Sie mußte also zuerstaufgezeichnet werden. Sollte die Aehnlichkeit wohlgezwungen zu seyn scheinen, wenn man sagte, daßeben deswegen die evangelische Geschichte zuerstschriftlich aufgezeichnet werden mußte, weil die Ge-schichte Jesu Christi der Grund der christlich«» got-ltesdienstlichen Verfassung ist?

Unterdeß ist die christliche Religion eher münd-lich geprediget, als schriftlich aufgezeichnet worden.Die Apostel schrieben nicht gleich, weil es nicht gleichnöthig war. Das Evangelium mußte nach demausdrücklichen Befehle des Heilandes erst den Kin-dern des Reiches, den Juden, verkündiget werden.Noch waren die Wunder und Begebenheiten JesuChristi unter diesem Volke ganz neu und durchgängig

bekannt.