Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
459
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Zweyter Abschnitt. 459

Die Verfolgung war groß, und erstreckte sich in dieentferntesten Provinzen des römischen Gebietes. Al-lein sie daurete nicht allzulange. ci>ua0r,^us, einervon den eifrigsten christlichen Lehrern dieser Zeit, der z. c.z?.in der Ausbreitung des Christenthums unermüdetwar, und Aristides, ein atheniensischer Weltweise,der die Kleidung und Lebensart eines Philosophen bey-behielt, als er die christliche Religion angenommenhatte, vertheidigten die Unschuld unsers heiligen Glau-bens in öffentlichen Schutzschriften. Mit diesenSchußschriften vereinigte sich die Vorstellung des Se-renius Granicmus, des Proconsuls von Asien , an denHadricmus, daß es wider die Gerechtigkeit stritte,die Christen, ohne sie eines Verbrechens überführt zuhaben, zu verdammen. Hadrianus verordnete dar-auf, daß kein Christ mehr zum Tode oder zu andern Lei-besstrafen verdammt werden sollte, wo er keines Ver«brechcns wider die Gesetze überführet werden könnte,und sein Nachfolger Anromn erkläret«! ausdrücklich, /</. Z.^.c.o.daß der bloße Name eines Christen für kein Verbre-chen gehalten werden sollte. Alle diese Verordnungenverhinderten dennoch nicht, daß nicht die Christen anvielen Orten gedruckt worden wären. Dieses gescha- ^. ^V^, ^he selbst unter den Amcminus, der unter den Heidin- ^^">schen Kaisern einer der tugendhaftesten und gütigstenwar. JustinuS, der Märtyrer wurde dadurch ver-anlasset, seine größere Schußschrift für die Christen zuverfertigen. Allein diese Verfolgung war mehr demHasse der römischen Unterobrigkeiten, und des gemei-nen Volks, als kaiserlichen Gesetzen und Verordnun-gen zuzuschreiben.

Marcus AureliuS war ein gütiger Kaiser, wel-cher so viel Herrschaft über sich besaß, daß er selbst

seinen