Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
487
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Zweyter Abschnitt. 487

Man fing an, mehr über die Religion zu streiten, alsnach der Religion zu leben. Manche Bischöfe ver-walteten ihr Amt nicht, sondern mcngeten sich in ir-dische Handel, und zogen durch die Provinzen, ihreEinkünfte zu vermehreil, Erbschaften an sich zu zie?hm, und anstatt die Wohlthaten der Glaubigen un-ter die Armen auszutheilen, mit denselben einen un-erlaubten Wucher zu treiben. Eben diese Klagen /.führet Eusebius , als er die dioclctianische Verfolgung c./.beschreiben will. Gott fand also für nöthig, damitsich die Heiden nicht an der christlichen Religion selbstargern, und davon zurückgehalten werden möchten,wenn ihnen das Leben vieler Christen zum Anstoßewürde, durch neue Verfolgungen die Tragen aufzu-wecken , und seine Gemeine von den falschen und la-sterhaften Mitgliedern zu reinigen. Unterdessen istmerkwürdig, daß obgleich das Christenthum vieleBekenncr in dem dritten Jahrhunderte hatte, welchein ihrem Wandel nachlaßig waren, und nicht alleVorschriften deö Evangelii erfüllcten, dennoch in denchristlichen Gemeinen keine so großen und ungestraf-ten Verbrecher gefunden wurden, als tinter den Hei-den. Denn die christliche Kirchcnzucht schloß alledie, so einen offenbaren lasterhaften Wandel führten,von der Gemeinschaft der Gläubigen aus, und derschlimmste, der dieselbe erschleichen wollte, mußte zumwenigsten ein Heuchler seyn. Daher findet man auchkeine Märtyrer, welche man bürgerlicher Verbrechenüberführen, und nicht bloß des christlichen Namens,sondern ihrer Missethaten wegen hinrichten konnte.

Die Verfolgungen hatten unter andern Vorthei-len auch den Nutzen, daß die Unstraflichkcit und Un-schuld der Gläubigen, wider alle Beschuldigungen ge-H h 4 vichtlich