Zweyter Abschnitt. 525
von Wundern, die nachher die Leichname der Heiligengewirket haben sollen.
Wenn heilige Christen nach ihrem Tode eine got-tesdienftliche Ehre genießen, und angerufen werdensollen : so müssen sie sich nicht allein in dem wirklichenBesHe des Himmels befinden, sondern auch die Wün--sehe und Bitten ihrer Anbether hören können. Allein, 5/^. 5-die meisten und zugleich sehr berühmten Lehrer der er- /.6>^».sim Kirche hatten die Meynung, daß nur die Märty-/'- M-rcr gleich nach ihrem Tode zum Besitze des Himmelsgelangeten. Die andern Gläubigen kommen, wie sielehreten, erst am Tage des Gerichts zum AnschauenGottes. Es konnte ihnen also nicht einfallen, ihnenund ihren Reliquien eine gottesdienstliche Ehre zu er-zeigen, da sie nicht einmal von ihnen glaubten, daßsie gleich nach ihrem Tode vollkommen selig würden,und da es noch andere Christen gab, welche sich ein-bildeten, daß viele Seelen der Gläubigen auch nachihrem Tode noch eine gewisse Reinigung auszustehenhatten.
Die erste Kirche ist also von allem Vorwurfe frey,daß sie Creaturen zum Gegenstände ihres öffentlichenGottesdienstes geinacht hätten. Indessen ist das eineWahrheit, die nicht geleugnet werden kann, daß ihreEhrfurcht gegen die Märtyrer und gegen fromme Bi-schöfe im dritten Jahrhunderte schon bis zu einer ge-wissen Begeisterung getrieben war, die leicht in Aber-glauben ausarten konnte. Wie nahe ist man nichtdemselben, wenn man den Nußen und die Folgen desMärtyrerthumes als eine Kraft beschreibt, den Mär-tyrer von Sünden zu reinigen und ihn selig zu ma-chen ! Wie leicht glaubet man, daß ein Märtyrer,wenn er sich selbst reinigen kann, auch andere reinigen
könne;