Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
545
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Zweyter Abschnitt. 545

Tempel genannt hätte. Unterdessen hatten sie im drit- 7e/?,>. v.ten Jahrhunderte solche öffentliche Gebäude, worin-^-nen sie ihren Gottesdienst hielten. Die christlichen ^Schriftsteller der ersten drey Jahrhunderte enthalten"^aber nichts, woraus man die eigentliche Einrichtung ^dieser Kirchen völlig beschreiben könnte, ob e6 gleichglaublich ist, daß sie ihre besondern Abtheilungen ge-habt haben werden. Denn auö der Geschichte desPaulus von Samosata sieht man, daß er für sich ei-nen besondern Thron oder einen erhabenen Stuhl indie Kirche habe sehen lassen. Eben dieses ist aus demim dritten und vierten Jahrhunderte schon durchgän-gig angenommenen vorzüglichen Unterschiede, zwischender Clerisey und dem Volke, und zwischen den Gläu-bigen, Catechumenen, Energumenen und Büßenden,zu schließen. Nichts ist glaublicher, als daß alle die-se ihre besondern Stellen in den zum öffentlichen Got-tesdienste gewidmeten Gebäuden gehabt haben. Wennman sich diese Vorstellungen von den Tempeln der er- ^A^s-sten Christen machet: so geht nmn zwischen denen,welche behaupten wollen, daß die ersten Christen keineVersammlungsörter gehabt hätten , und zwischen de-z /«^nen, welche in den allerältesten Zeiten des Christen-6cc/.a»?^.thumS, eben die Kirchen finden, die in den späternJahrhunderten gefunden werden , die Mittelstraße.

Den Christen sollte zwar über gewisse Neumonden,Sabbathe, Jahrfeste und Zeiten kein Gewissen ge-machet werden. Sie wareil von dem Zwange frey,welchem die Jüden von Gott aus heiligen Ursachenunterworfen gewesen waren. Dennoch aber mußten,wofsrn er anders durch eine öffentliche und gemein-schaftliche Verehrung verherrlichet werden sollte, vonden Gläubigen einige Zeiten zur Erfüllung dieser

II. Theil. M m Pflicht