562 Geschichte der christlichen Religion.
bensten Wahrheiten zu führen. Wie leicht war esda, aufdie Nothwendigkeit der Geheimhaltung gewis-ser Lehren zu fallen, und dieselben zur gewöhnlichenVorschrift des Unterrichts zu inachen, welchen manden Catechumenen gab. Eben dieser Grundsatz konn-te sie auch auf die Geheimhaltung gewisser gottes-dienstlicher Handlungen führen. Die Gottheit, dieman ehret, loben, sie anrufen, ihren Willen sich be-kannt machen: das sind gotteödicnstliche Handlungen,deren Nothwendigkeit auch ein Heide erkennen muß.Aber daß auch das gotcesdienstliche Handlungen seynkönnen, wenn man einen Menschen dreymal mit Wasserbesprengt, oder gar in dasselbe untertaucht, oder, wennman etwas Brodt und Wein in Gesellschaft genießt, daskann einem Unwissenden unbegreiflich, einem Unverstän-digen anstößig, und einein Boshaften lächerlich dünken.Darum ist es besser, (vermuthlich schlössen die Bischöfezu Tertullians Zeiten also,) diefe gottesdienstlichmHandlungen allen denen, die nicht daran Theil nehmenkönnen, zu verbergen. Man könnte vielleicht mmhmas-sen, und wenn man die Fehler einiger Bischöfe dieserZeiten auf ihrer schlimmsten Seite vorstellen wollte,diese Muthmaßung auch scheinbar machen, daß die Bi-schöfe die Geheimhaltung gewisser Lehren der Religienund einiger gottesdienstlicher Handlungen bloß zur Ver-größerung ihres Ansehens erfunden und eingeführet hat-ten. Allein eine jede Muthmaßung, welche uns auchnur einen Menschen auf einer verhaßten Seite zeiget,wird von einem rechtschaffenen Gemüthe verabscheuetwerde»,, so bald sie nicht mit unwidersprechlichen Zeugnis-sen, als eine historische Wahrheit erwiesen werden kann.Diese Anmerkungen lehren uns zugleich, worin-^ ^ nen diese Geheimhaltung bestund. Was die Lehren
der