Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
572
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572 Geschichte der christlichen Religion.

bey. Wenn dieses nicht geschieht, so kann der besteGebrauch einen Irrthum in der Religion selbst erzeu-gen. Dieses Grundgesetz wurde nicht immer mit dergrößten Treue beobachtet. Alle symbolische Hand-lungen sind von der Art, daß der Endzweck, um des-willen sie verrichtet werden sollen, leicht vergessen wer-den kann, weil er nicht so enge mit ihnen verbundenist, als der Begriff eines Wortes an dem Schalle,den es machet, haftet. Die Christen hatten die Ge-wohnheit, an allen Sonntagen und hohen Festen ihrGebeth stebend zu verrichten. Man hielt das Ste-hen für ein Zeichen der Freudigkeit und Zuversicht,und man glaubte, Ursache zu haben, an diesen Tagenfreudig zu seyn, weil man sich an denselben erinnerte,daß Jesus Christus an dem ersten Tage in der Wocheaus dem Grabe auferstanden sey. Diese ersten Tagein jeder Woche wurden bestimmte Tage des öffentlichenGottesdienstes ; man dienete dem Herrn an denselben,man pries ihn für seine Wohlthaten; man hörete aberauf, sich ausdrücklich allezeit an denselben der Aufer-stehung seines Erlösers zu erinnern, weil dem An-denken dieser hohen Wohlthat ein besonderes jahrlichesFest gewidmet war. Man fuhr fort, sein Gebethstehend zu verrichten. Mit der Zeit wurde ein Gesetzdaraus, und man hielt es für unerlaubt, an einemSonntage kniend zu bethen. Gleichwohl hätte dieGewohnheit, stehend zu bethen, wenn sie symbolischseyn sollte, lieber aufgehoben werden sollen, weil eineandere Handlung, nämlich die feyerliche Erinnerungan die Auferstehung Christi aufgehöret hatte, um de-ren willen jener Gebrauch eingeführet worden war.Ueberhaupt mußten beyde Gebrauche auf den freyenWillen der Christen ankommen,, ob einer sie verrichten

wollte,