Zweyter Abschnitt. 575
wollte, oder nicht. Es sollte ihnen billig frey gelassengewesen seyn, ihr Gebeth stehend oder kniend zu thun.Es ist zwar gut, wenn auch in dein äußerlichen Be-zeigen bey dem Gottesdienste durch eine allgemeineEinwilligung eine wohlanständige Gleichförmigkeiteingeführet werden kann. Allein, niemals muß siezum Zwange werden. Denn eben darum sind dieGläubigen von der 5ast des Ceremonialgesehes befrei-et worden; und wenn eine solche Gleichförmigkeit imAeußcrlichen in einer Gemeine oder in allen Christen-gemeinen nothwendig und unentbehrlich wäre: so wür-de Gott selbst alle Kirchengeoräuche angeordnet haben,die uns etwa nöthig seyn möchten. Das Fasten wareine leibliche Uebung, welche die Andacht befördernkonnte. Allein, die Rechtgläubigen handelten nach denGrundsätzen der Religion, daß sie sich von den Mon-tanisten wegen einer an sich gleichgültigen Uebung kei-ne Geseße und unnöthige Pflichten aufdringen ließen.Möchten sie doch allezeit nach diesen gesunden Vor-schriften gehandelt haben : so würde die christlicheWeltniemals von einer Tyranney über Gewissen gehörethaben!
Das Opfern vor dem Genusse des heiligen Abend-mahls war an sich eine löbliche, und wenn man dar-auf sieht, daß die iehrer und die Armen ihren Unter-halt von diesen freywilligen Geschenken der Christenhatten, auch eine nöthige Gewohnheit. Allein, es ge-hörte nicht zum Wesen des Gottesdienstes. Es zeig-te dieses Opfern in der Folge die Gemeinschaft an, inwelcher man mit der Kirche stund. Allein hatte wohlein einziger Christ das Recht, ein nothwendigesKennzeichen dieser Gemeinschaft daraus zu machen,und so bald es darein verwandelt wurde, war dieses
Opfern