582 Geschichte der christlichen Religion.
kennen zu lernen , die entweder die Apostel verfasset,oder die Christen in der Folge der Zeit zu den einmalangenommenen apostolischen Verordnungen hinzugese-tzet haben.
Man kann in der Gesellschaft, welche die Christenauf der Erde ausmachen sollen, kein Mitglied werden,ohne in den Wahrheiten der Religion unterrichtet zuseyn; und es gehöret unter die Pflichten dieser Mit-glieder, niemals in ihrer erlangten Wissenschaft stillezu stehen, sondern darinnen fort zu gehen und reich anallerley geistlichen Erkenntniß zu werden. Darumverordneten die Apostel, nach dem Befehle ihres Mei-sters, daß das Amt, die Religion auszubreiten, ins-besondere einigen Mitgliedern der Gemeine aufgetra-gen werden sollte, weil diese beyden Endzwecke desChristenthums nicht leichter, als auf diese Weise, erhal-k'postcl'g. teu werde:, konnten. Diese Lehrer, deren Vorzüge6,, 6. c. Z, und Rechte wir bald umständlicher beschreiben werden,,4. ^/4,'wurden bald von den Aposteln allein, bald von ihren^-'^'it.'i Mitgehülfen, bald von der ganzen Gemeine erwählet5. Zipostg. und eingesetzet. Den ersten, die dazu verordnet wur-1,2z. 24. den, ertheileten die Apostel mit Auflegung der Hände,c. 6,2. als einem unter den Jüden gewöhnlichen Mertmaale^ C"r^8 ^ Segens, die außerordentlichen Wundergaben des' ^ heiligen Geistes. Sie wollten, daß zum öffentlichenLehramte bloß Personen des männlichen Geschlechtesgenommen werden sollten. Denn ob sie gleich zu grös-serer Beobachtung des Wohlstandes, für die 'Armenund Kranken aus dem weiblichen Geschlechte, Diene-rinnen oder Diakonißinnen verordneten: so wollten siedoch zugleich, daß das Meid in der Gemeineschweigen sollte. Denn die eigcntlicheBestimmungdes weiblichen Geschlechtes , sollte durch die Religion